AntragstellerInnen:
Abteilung 13 (Am Luisenbad)
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Zur Verfahrensweise mit der „ Kleinreparaturklausel“ in Mietverträgen
Das Wohnraummietrecht wird dergestalt geändert, dass eine Abwälzung der Kostentragungspflicht für Kleinreparaturen gem. der „Kleinreparaturklausel“ auf Mietverhältnisse für Wohnraum gem. BGB ausgeschlossen wird (Verbot der sogenannten „Kleinreparaturklausel“).