SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A16/I/2017 Zur Verfahrensweise mit der Betriebskostenart „laufende öffentliche Lasten Grundsteuer“

AntragstellerInnen:

Abteilung 13 (Am Luisenbad)

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Zur Verfahrensweise mit der Betriebskostenart „laufende öffentliche Lasten Grundsteuer“

Das Wohnraummietrecht soll dahingehend geändert werden, dass die derzeitig legitimierte steuerliche Abwälzung der laufenden öffentlichen Lasten, namentlich die Grundsteuer, auf die Mieter und Mieterinnen gem. § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) vom 01.01.2004, aus den zulässigen Betriebskosten herauszunehmen sind und § 2 Nr. 1 BetrKV aus den zulässigen Betriebskosten zu streichen.

Beschluss

Überweisung

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