SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A06/I/2018 Kinder schützen und Eltern besser informieren: Impfpflicht in Deutschland einführen!

AntragstellerInnen:

Abt. 15 (Gesundbrunnen)

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Kinder schützen und Eltern besser informieren: Impfpflicht in Deutschland einführen!

Die SPD verschreibt sich dem Ziel, gefährliche und/oder ansteckende Krankheiten, wie zum Beispiel Masern, Röteln und Keuchhusten in Deutschland zu eliminieren. Hierzu unterstützt die SPD umfassende Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Impfquoten gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission(STIKO) zu erhöhen.
1.
Die SPD setzt sich für die Einführung einer Impfpflicht für Kinder zur Prävention besonders schwerer und/oder ansteckender Krankheiten ein. Die Impfpflicht soll die aktuell von der STIKO empfohlenen Impfungen umfassen. In der abschließenden Liste enthalten sind folgende Krankheiten: Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie (Bräune), Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Varizellen (Windpocken), Meningokokken, Pneumokokken, Rotaviren und HPV (Humane Papillomaviren).
Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der
a) die STIKO am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin beauftragt, regelmäßig Vorschläge für die Anpassung der Liste schwerer vermeidbarer Erkrankungen zu erstellen und die Bundesregierung entsprechend zu beraten. Die Ergänzung der oben genannten Liste impfpflichtiger Krankheiten bedarf der Gesetzesform.
 b) ein wirksames mehrstufiges Sanktionierungsverfahren – wie z.B. bei der Durchsetzung der Schulpflicht – enthält. Um ein wirksames und durchsetzungsfähiges mehrstufiges Sanktionierungsverfahren aufzubauen, soll geprüft werden, ob neben der Einführung eines Bußgeldtatbestands bei Impfverweigerung bestimmte Leistungen und Angebote des Bundes, der Länder und der Kommunen mit dem Nachweis der Impfungen gemäß der STIKO verknüpft werden können.
2.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Regierung und der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um den Zugang zu Impfungen möglichst einfach zu gestalten. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Landesregierungen werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechend zu handeln.
Hierzu zählt u.a.:
a) Eine gezielte Kampagne der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung soll die Internetpräsenz von einfach verständlichen, wissenschaftlich fundierten Informationen zu Impfungen erhöhen. Analog zur Broschüre zum Plötzlichen Kindstod sollen in Krankenhäusern bei der U2 Informationen zu Impfungen verteilt werden.
 b) Ein Erinnerungssystem soll eingeführt bzw. bestehende Systeme ausgebaut werden, um sowohl an Erst- als auch an Auffrischungsimpfungen flächendeckend zu erinnern.
 c) Fehlende Impfungen sollen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen durch die Gesundheitsämter nachgeholt werden.
 d) Um die Impfquote in allen Altersklassen zu erhöhen, soll geprüft werden, ob Impfungen fachübergreifend durch Ärzt*innen durchgeführt und abgerechnet werden können zum Beispiel bei Impfungen der Eltern durch Kinderärzt*innen.
e) Die bezirklichen öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) sind finanziell so auszustatten, dass es ihnen ermöglicht wird, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, eine aufsuchende Impfberatung durchführen zu können.
Begründung
Als Sozialdemokratie ist es unsere Aufgabe, für die Schwächsten der Gesellschaft einzustehen. Kinder sind eine besonders sensible Gruppe. Sie können sich noch nicht selbstständig vor Krankheiten schützen. Es ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Eltern in Bezug auf die Gesundheit ihrer Kinder möglichst umfassend zu informieren und Kinder vor Krankheiten zu schützen. 
Trotz der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe treten gefährliche Krankheiten wie Masern oder Keuchhusten in Deutschland immer wieder auf. Schwere Komplikationen zum Teil mit Todesfolge können die Folge sein. Impfverweigerer gehen nicht nur für ihre eigenen, sondern auch für andere Kinder ein hohes Risiko ein und gefährden die Gesundheit aller. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin warnt deshalb, dass Deutschland beim Impfschutz immense Rückschritte zu verzeichnen hat. In den letzten Jahren traten zwei Drittel aller europäischen Masernfälle in Deutschland auf. Bei Ausbrüchen dieser und anderer „Kinderkrankheiten" mussten allein 2017 in mehreren Fällen Kindergärten, Schulen und Berufsschulen vorübergehend geschlossen werden. Längst ausgestorbene Krankheiten gefährden plötzlich wieder unsere Gesellschaft.
Um ungeimpfte Säuglinge sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, zu schützen, ist ein Herdenschutz mit einer Impfquote von mindestens 95 Prozent vonnöten. Um dies sicherzustellen, müssen nicht nur Eltern, sondern alle Erwachsenen mit nichtausreichendem Impfschutz erreicht werden.
Mangelnde Information und daraus resultierende Verunsicherung von Eltern ist ein wesentlicher Grund für Eltern, ihre Kinder nicht impfen zu lassen. Ein weiterer Grund ist das Verpassen von Folgeimpfungen. Oben vorgeschlagene Maßnahmen sollen dem entgegenwirken.
Aber auch nach umfassenderen Aufklärungsmaßnahmen wird es weiterhin Menschen geben, die sich dem Impfen grundsätzlich verweigern und die dadurch nicht nur sich selbst bzw. ihre Kinder gefährden. Dieser Gefährdung kann nur mit konsequenten Maßnahmen wie der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit geeigneten Sanktionierungsmaßnahmen begegnet werden, wie zum Beispiel in Italien, Frankreich und Australien.
Eine umfassendere Aufklärung, aufsuchende Beratung und die Einführung einer Impfpflicht für besonders schwere und/oder ansteckende Erkrankungen können zum Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft beitragen.

Beschluss

Annahme

PDF

Download (pdf)

Änderungsanträge

  • Ä1 zum A06/I/2018

    AntragstellerInnen:

    Abteilungen 15 & 16

    Kinder schützen und Eltern besser informieren: Impfpflicht in Deutschland einführen!

    Die SPD verschreibt sich dem Ziel, gefährliche und/oder ansteckende Krankheiten, wie zum Beispiel Masern, Röteln und Keuchhusten in Deutschland zu eliminieren. Hierzu unterstützt die SPD umfassende Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Impfquoten gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission(STIKO) zu erhöhen.

    1.

    Die SPD setzt sich für die Einführung einer Impfpflicht für Kinder zur Prävention besonders schwerer und/oder ansteckender Krankheiten ein. Die Impfpflicht soll die aktuell von der STIKO empfohlenen Impfungen umfassen. In der abschließenden Liste enthalten sind folgende Krankheiten: Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie (Bräune), Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Varizellen (Windpocken), Meningokokken, Pneumokokken, Rotaviren und HPV (Humane Papillomaviren).

    Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der

    a) die STIKO am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin beauftragt, regelmäßig Vorschläge für die Anpassung der Liste schwerer vermeidbarer Erkrankungen zu erstellen und die Bundesregierung entsprechend zu beraten. Die Ergänzung der oben genannten Liste impfpflichtiger Krankheiten bedarf der Gesetzesform.

     b) ein wirksames mehrstufiges Sanktionierungsverfahren – wie z.B. bei der Durchsetzung der Schulpflicht – enthält. Um ein wirksames und durchsetzungsfähiges mehrstufiges Sanktionierungsverfahren aufzubauen, soll geprüft werden, ob neben der Einführung eines Bußgeldtatbestands bei Impfverweigerung bestimmte Leistungen und Angebote des Bundes, der Länder und der Kommunen mit dem Nachweis der Impfungen gemäß der STIKO verknüpft werden können.

    2.

    Die sozialdemokratischen Mitglieder der Regierung und der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um den Zugang zu Impfungen möglichst einfach zu gestalten. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Landesregierungen werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechend zu handeln.
    Hierzu zählt u.a.:

    a) Eine gezielte Kampagne der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung soll die Internetpräsenz von einfach verständlichen, wissenschaftlich fundierten Informationen zu Impfungen erhöhen. Analog zur Broschüre zum Plötzlichen Kindstod sollen in Krankenhäusern bei der U2 Informationen zu Impfungen verteilt werden.

     b) Ein Erinnerungssystem soll eingeführt bzw. bestehende Systeme ausgebaut werden, um sowohl an Erst- als auch an Auffrischungsimpfungen flächendeckend zu erinnern.

     c) Fehlende Impfungen sollen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen durch die Gesundheitsämter nachgeholt werden.

     d) Um die Impfquote in allen Altersklassen zu erhöhen, soll geprüft werden, ob Impfungen fachübergreifend durch Ärzt*innen durchgeführt und abgerechnet werden können zum Beispiel bei Impfungen der Eltern durch Kinderärzt*innen.

    e) Die bezirklichen öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) sind finanziell so auszustatten, dass es ihnen ermöglicht wird, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, eine aufsuchende Impfberatung durchführen zu können.

    Beschluss:

    Annahme