SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A21/II/2019 Vergesellschaftung: Politische Auseinandersetzung suchen!

AntragstellerInnen:

01/23 Rehberge

Der Landesparteitag möge beschließen:

Vergesellschaftung: Politische Auseinandersetzung suchen!

 
Als SPD Berlin wollen wir die Vorschläge der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ernsthaft diskutieren und das Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern des Volksbegehrens suchen. Unser Ziel ist dabei, zusammen mit der Initiative und unseren Koalitionspartner*innen nach einem gemeinsamen Weg zu suchen, möglichst viele Mietwohnungen dem ungezügelten Wohnungsmarkt zu entziehen. Dabei ist die gemeinwirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) anzustreben sowie eine Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft.
 
Angesichts der dramatischen Mietpreisentwicklung in Berlin muss darüber nachgedacht werden, die Wohnungsbestände profitmaximierender Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften.
 
Wir lehnen es ab, das Volksbegehren dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Beachtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens sehen wir nicht. Vergesellschaftung ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Artikel 15 des Grundgesetzes) und spiegelt den Gedanken wider, dass die private Eigentumsgarantie nicht absolut ist, sondern zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann. Statt die rechtliche Auseinandersetzung zu suchen wollen wir uns mit den Inhalten und Zielen der Initiative politisch befassen. Dabei sehen wir, dass insbesondere folgende Fragen weiterer Diskussion bedürfen:
 


  • Vergesellschaftung mit Übertragung von Eigentum setzen von Verfassung wegen Entschädigungen voraus. Wie hoch die Entschädigung dabei sein muss, ist verfassungsrechtlich umstritten, wobei wir eine Entschädigung deutlich unter Verkehrswert Uns ist bei allem wichtig auszuschließen, dass die entstehenden Kosten einer Vergesellschaftung das Land Berlin finanziell überfordern.

  • Die Initiative fordert die Enteignung aller Wohnungsbauunternehmen, die inklusive Töchterfirmen mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen und schätzt, dass etwa 200.000 Wohnungen enteignet werden würden. Wir wollen diskutieren, ob sich hier geeignetere Differenzierungskriterien finden lassen, da die gewählte Zahl willkürlich wirkt und die Vermietungspolitik von Unternehmen zudem nicht von deren Größe abhängig ist. Eine Enteignung müsste zu allererst anonyme Fondsgesellschaften und Wohnungsunternehmen mit drangsalierenden Geschäftsmodellen treffen.

  • Wir machen uns auch Gedanken zu der Frage, wie die Berliner Verwaltung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzt werden soll, hunderttausende zusätzliche Wohnungen zu verwalten und Instand zu halten. Daher sind jetzt schon Maßnahmen zu ergreifen, die die Berliner Verwaltung in die Lage versetzen, größere Wohnungsbestände gut und effizient zu verwalten.


 

Beschluss

Erledigt

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