SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A21/I/2020 U5 verlängern: Vorhandene Potentiale nutzen

Der Landesparteitag möge beschließen:

U5 verlängern: Vorhandene Potentiale nutzen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, die Planungen für eine Verlängerung der U5 über den Hauptbahnhof zur Turmstraße und zum Gelände des Flughafens Tegel/der zukünftigen Urban Tech Republic (UTR) weiter zu verfolgen und darauf hin zu wirken, zeitnah eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung bei der BVG in Auftrag zu geben.

 

Begründung:

Auf dem Gelände des bald ehemaligen Flughafens Tegel entstehen mit der Urban Tech Republic und dem neuen Wohnquartier am Kurt-Schumacher-Platz perspektivisch bis zu 20.000 neue Arbeitsplätze und Wohnungen für bis zu 10.000 Menschen. Für die Verkehrserschließung des Geländes existieren verschiedene Ideen (Abzweig der U6, Tram aus Richtung Jungfernheide, Monorail zum Siemenscampus). Ein Konsens, wie die Erschließung wirtschaftlich, bedarfsgerecht und zeitnah durchzuführen ist, existiert jedoch nicht. Gleichzeitig gibt es mit Moabit-West einen dichtbesiedelten Teil der Berliner Innenstadt, der nur unzureichend in Ost-West-Richtung durch leistungsfähige schienengebundene Nahverkehrsmittel angebunden ist (Ringbahn am Nordrand). Durch die Realisierung der lange vorgesehenen Verlängerung der U-Bahnlinie 5 vom Hauptbahnhof über die Turmstraße, Bahnhof Jungfernheide bis zum Terminalgebäude des Flughafens Tegel würde sowohl die Urban Tech Republic einen schnellen Anschluss in die Innenstadt, zum Hauptbahnhof und damit auch zum Flughafen BER erhalten als auch bisher nur unzureichend erschlossenen Kieze in Moabit-West und Charlottenburg-Nord an das U-Bahnnetz angeschlossen werden. Sowohl der interne als auch der stadtteilübergreifende Verkehr würde entscheidend beschleunigt, die Turmstraße vom Durchgangsverkehr entlastet und es entstünden neue attraktive Umsteigeverbindungen, die die Redundanz des Nahverkehrsnetzes zusätzlich stärken. Weiterhin tritt die U-Bahn nicht in Flächenkonkurrenz mit den für die Mobilitätswende notwendigen Umbauten für die Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs.

 

Eine umfassende Prüfung der alternativen Erschließungsmöglichkeiten insbesondere zum Ausbau der Tram auf der Turmstraße fand in der Vergangenheit nicht statt. Die Untersuchung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Grundlage der Verkehrsmittelwahl umfasste lediglich die Strecke vom U-Bahnhof Turmstraße bis zum Bahnhof Jungfernheide. Eine weitergehende Prüfung mit einem erweiterten Untersuchungsgebiet hinsichtlich der oben erwähnten Potentiale könnte zu deutlich anderen Ergebnissen führen.

 

Zudem existieren an den bestehenden Bahnhöfen (und zukünftigen Umsteigepunkten) Hauptbahnhof, Turmstraße, Jungfernheide und unter dem Terminalgebäude bereits Bauvorleistungen in Form von Bahnhöfen und Tunnelabschnitten (u.a. der aufwändige Tunnelabschnitt unter dem Westhafenkanal und der Stadtautobahn). So fehlen zwischen den Stationen Turmstraße und Hauptbahnhof aufgrund der Vorleistungen nur 1,74 Km Tunnelstrecke.

 

Im Rahmen einer durch die BVG zu realisierenden Machbarkeitsstudie ist insbesondere zu prüfen, wie die Bauvorleistungen genutzt werden können. Im Kontext der im „Entwicklungsband West“ entstehenden Wohn- und Gewerbeflächen (10.000 Wohnungen in Haselhorst, Insel Gartenfeld, Siemens-Campus), die sich in unmittelbarer Nähe zum Gelände des Flughafens Tegel befinden, ist zudem zu prüfen, inwieweit eine weitere Verlängerung der U5 über die UTR hinaus zusätzliche Mobilitätspotentiale erschließen kann.

 

Die Finanzierung einer solchen U-Bahn-Verlängerung ist über die anteilig für das Land Berlin vorgesehenen Bundesmittel des Regionalisierungsgesetzes möglich, sodass das Land Berlin nur einen vergleichsweise geringen Anteil der Bau- und Ausrüstungskosten tragen müsste. Hier wirkt auch zusätzlich kostenmindernd, dass insbesondere an den aufwendigen Kreuzungsstellen bereits die o. g. Bauvorleistungen existieren.

 

Empfehlung der Antragskommission: Annahme (Kein Konsens)