SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A3/II/2019 Stärkung politischer Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Berlin Mitte

AntragstellerInnen:

01/08 Alt-Moabit

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:

Stärkung politischer Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Berlin Mitte

 
politischer Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Berlin Mitte

Die sozialdemokratischen Mitglieder der BVV-Mitte werden aufgefordert, sich für folgenden Beschluss einzusetzen:


Stärkung

Die BVV Mitte wolle beschließen:


Ein Kinder- und Jugendparlament für 9- bis 21-Jährige einzurichten.

a) Das Kinder- und Jugendparlament wird durch einen Geschäftsführer geleitet. Ein Büro mit entsprechender Technik wird im Rathaus eingerichtet.


b) Die Wahlperiode beträgt ein Jahr.


c) Eine Geschäftsordnung wird selbst angefertigt werden. Sollte Änderungsbedarf bestehen, wird eine 2/3-Mehrheit des Kinder- und Jugendparlamentes benötigt, um die Geschäftsordnung zu ändern.


d) In einer Wahlperiode kann das Kinder- und Jugendparlament bis zu fünf Plenarsitzungen durchführen.


e) Zudem bietet es sich an, Honorarkräfte einzustellen, die den Kindern- und Jugendlichen die helfende Hand reichen und beratende Funktionen z.B. in AGs einnehmen.


f) Plenarsitzungen werden im BVV-Saal stattfinden und während der Schulzeit durchgeführt, im Zeitraum von 10 – 15 Uhr. Der Geschäftsführer sowie die Honorarkräfte begleiten die Plenarsitzungen.


g) Das Kinder- und Jugendparlament bietet zudem ein Antrags- und Rederecht zu ihren Anträgen, in der BVV und das Recht, Plenarsitzungen der BVV zu besuchen, was wiederum die Möglichkeit bietet, geschäftliche Mitteilungen zu tätigen.


h) Die BVV verpflichtet sich dazu, die Meinung des Landeskinder- und Jugendparlamentes mit in politische Entscheidungen für Kinder und Jugendliche einzubinden.


i) Der Grundhaushalt von 4000 Euro soll die finanzielle Unterstützung mittels Geldern für einzelne Projekte nicht einschränken.


j) Die Organisationskosten werden 8.000 Euro jährlich betragen und sollten in den Haushaltsplan einberechnet werden.


Beschluss

Annahme

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