AntragstellerInnen:
01/08 Alt-Moabit
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Pflegedienst
Durch eine gesetzliche Regelung, muss sichergestellt werden, dass Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), im Falle des Todes einer/eines Patient*in, bevor die Leistung bewilligt, aber schon beantragt ist, gleichgestellt werden. Im SGB XII muss der § 19 Absatz 6, dringend geändert werden. Die Worte „für Einrichtungen“ müssen ersetzt werden, durch die Worte „für Leistungen aus Absatz 3.