Abteilung 13
Der Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen:
Niemand darf zurückbleiben! Jugendförderung ist keine freiwillige Leistung, sondern ein Muss!
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Jugendförderung (§§ 11, 13 und 14 SGB VIII) in Berlin auch haushalterisch endlich als verbindliche Aufgabe der Träger der Jugendhilfe geregelt wird.
Wir fordern dabei insbesondere:
Erstellung eines Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, um so eine langfristige Planungssicherheit für Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu schaffen, die auskömmlich finanziert sind,
Sicherstellung der Finanzierung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Dazu gehört eine klare Festlegung über die Form der (natürlich bezirksplafondserhöhenden!) Finanzierung, wie sie bereits im AG KJHG mit mindestens 10% der für die Jugendhilfe eingesetzten Mittel festgelegt aber nie umgesetzt wurde.
Die Festlegung und Einhaltung einheitlicher und verbindlicher Ausstattungs- und Fachstandards für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (entsprechend den qualitativen Standards nach dem Handbuch für Qualitätsmanagement der Jugendfreizeiteinrichtungen).
Angemessene Finanzierung von Förderschwerpunkten für Einrichtungen und Projekte, z.B.:
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Partizipation und Beteiligung junger Menschen, Förderung gesellschaftlichen Engagements
Internationale/interkulturelle Jugendarbeit
Inklusive Jugendarbeit
Geschlechtergerechte Angebote (im Sinne gender mainstreaming)
Kultur- und religionssensible Angebote (im Sinne cultural mainstreaming)
Präventiver Kinder und Jugendschutz - Sucht, Gewalt und Extremismus
Kooperation Jugendhilfe und Schule
Förderung der Jugendverbandsarbeit
Kinder- und Jugenderholung
Sicherstellung einer bedarfsgerechten Jugendhilfeplanung anhand Kinder- und Jugendförderpläne durch das Land und die örtlichen Träger der Jugendhilfe für die jeweilige Legislaturperiode
Weitere Regelungen, wie der Auftrag zur ständigen konzeptionellen Weiterentwicklung der Angebote der Jugendförderung inklusive einer bezirks- und landesweiten Auswertung und Wirkungsevaluation, verstehen sich von selbst.
Beschluss
AnnahmeÜberweisen an:
LPT I/2015
Überweisung an FA IV - Kinder, Jugend, Familie durch LPT