Abteilung 4
Der Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Kein VDS-Gesetz ohne Debatte!
Der Landesvorstand, der Parteikonvent, der Parteivorstand, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, werden aufgefordert, eine ernsthafte, mitgliederoffene Debatte innerhalb der SPD zu organisieren und über keine neuen Gesetzesentwurf zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger abzustimmen bis der Bundesparteitag im Dezember 2015 eine Entscheidung über die Positionierung der SPD zur Vorratsdatenspeicherung getroffen hat. Zur Zeit wird vom SPD geführten Bundesjustizministerium ohne Not in größter Eile versucht ein VDS-Gesetz durchzudrücken, obwohl von mehreren Landesverbänden Anträge gegen die Vorratsdatenspeicherung auf dem nächsten Bundesparteitag im Dezember 2015 eingebracht werden und es innerhalb der SPD eine große Kontroverse zu diesem Thema gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und unwirksam erklärt. Im letzten Jahr legte der Europäische Gerichtshof nach und befand die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta.
Wir fordern deshalb, zunächst Diskussionsforen einzurichten und einen innerparteilichen Meinungsbildungsprozess bis hin zu einem Parteitagsbeschluss zu ermöglichen.
Die Bundestagsfraktion der SPD wird aufgefordert keinem neuen VDS-Gesetz zuzustimmen, bevor die Partei keine Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung getroffen hat.
Beschluss
AnnahmeÜberweisen an:
LPT I/2015
Erledigt durch Beschluss des Landesvorstandes