SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A5/II/2018 Inhaltliche Erneuerung durch Basisbeteiligung: Die SPD-Basisstation einrichten

AntragstellerInnen:

01/02

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Inhaltliche Erneuerung durch Basisbeteiligung: Die SPD-Basisstation einrichten

Die Bundes SPD richtet eine ‘Basisstation’ ein, um konstante inhaltliche Erneuerung, ausgehend von der Parteibasis, in der SPD zu verankern.
 
Der Basisstation steht ein/e hauptamtliche/r Basisbeauftragte/r vor, die/der per Urwahl zu wählen ist und durch einen kleinen Mitarbeiterstab unterstützt wird. Als Basisbeauftragte/r können alle Parteimitglieder kandidieren, die in den letzten 5 Jahren keine Amt im Parteivorstand auf Bundes- oder Landesebene inne hatten oder aktuell nicht bei der SPD angestellt sind. Im Falle einer erfolgreichen Wahl müssen alle etwaigen Ämter und Mandate oberhalb der Bezirksebene niedergelegt werden.
 
Die/der Beauftragte wird für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt mit einmaliger Möglichkeit zur Wiederwahl und hat das Mandat, die Willensbildung und Entscheidungsfindung der SPD durch transparente, für alle Mitglieder methodisch einsehbare und öffentlich aufbereitete Erfassung und Darstellung des innerparteilichen Meinungsbildes zu unterstützen.
 
Die Basisstation nimmt folgende Aufgaben wahr:
 


  • Bundesweite Anlaufstelle für inhaltliche Impulse aus der Parteibasis

  • Regelmäßige unabhängige Mitgliederbefragungen

  • Erstellung transparenter Berichte über das Meinungsbild der Parteibasis

  • Bericht der/des Basisbeauftragten auf jedem Bundesparteitag


 
Der SPD Bundesparteivorstand muss zu den Berichten und Anfragen der Basisstation, auch jenseits des Bundesparteitages, binnen zwei Monaten Stellung nehmen.
 
Der Bundesparteitag kann direkt Aufträge an die Basisstation erteilen.
 

Beschluss

Ablehnung

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