AntragstellerInnen:
01/10 Schillerpark
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
wird aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung, sicher zu stellen, daß Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), im Falle des Todes eines Patienten, bevor die Leistung bewilligt, aber schon beantragt ist, gleichgestellt werden. Im SGB XII muß der § 19 Absatz 6, dringend geändert werden. Die Worte „für Einrichtungen“ müssen ersetzt werden, durch die Worte „für Leistungen aus Absatz 3“