SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A23/I/2020 Gerechtigkeitslücken im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schließen (I): Teilzeitarbeit in Elternzeit für alle Arbeitnehmer*innen

AntragstellerInnen:

ASF Mitte und AfA Mitte

Der Landesparteitag möge beschließen:

Gerechtigkeitslücken im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schließen (I): Teilzeitarbeit in Elternzeit für alle Arbeitnehmer*innen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die im § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Absatz 7 Satz 1 ersatzlos streicht.

 

§ 15 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmer*innen auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. Absatz 7 Satz 1 regelt, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erst besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mindestens 15 Personen beschäftigt. Diese Ausnahme bedeutet leider eine konkrete Ungleichbehandlung von Millionen Arbeitnehmer*innen, die es für uns Sozialdemokrat*innen umgehend zu korrigieren gilt.

Begründung:

Die aktuelle Gesetzeslage verhindert die Teilzeitarbeit in Elternzeit für zahlreiche Beschäftige, da sie keinen Rechtsanspruch darauf gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben. Viele Eltern wünschen sich aber eine partnerschaftliche Organisation der Kinderbetreuung und möchten dafür zeitweise in Teilzeit arbeiten, um den Beruf besser mit den täglichen Aufgaben und der Familie vereinbaren zu können. Alleine in der Handwerksbranche arbeiten rund 5,2 Millionen Beschäftigte in 553.600 Betrieben, die im Jahre 2019 640 Mrd. Euro Umsatz für die deutsche Wirtschaft erbrachten, Tendenz steigend. Im Durchschnitt arbeiteten 9 Personen in einem Unternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk. Auch diesen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen muss eine Möglichkeit auf Teilzeitarbeit in Elternzeit geschaffen werden. Alles andere wäre weiterhin eine Ungleichbehandlung. Zudem ist es aus gleichstellungspolitischer Sicht unabdinglich die Hürden für partnerschaftlich organisierte Care-Arbeit von Eltern nicht schon an dieser Stelle im Berufsleben festzuschreiben. Die Praxis zeigt, dass viele Arbeitgeber nicht freiwillig Teilzeitarbeit in Elternzeit akzeptieren, wenn der bzw. die Beschäftige rechtlich keinen Anspruch darauf hat. Aktuell liegt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Referentenentwurf zum BEEG vom 14.02.2020 vor, der die geschilderte Problemlage bisher nicht berücksichtigt.

Empfehlung der Antragskommission: Annahme (Kein Konsens)