SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A42/II/2019 Geld für Menstruationsprodukte im Arbeitslosengeld II

AntragstellerInnen:

ASF

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Geld für Menstruationsprodukte im Arbeitslosengeld II

In der Berechnung des Arbeitslosengeld II-Satzes und der Grundsicherung für Frauen* und Mädchen sollen die erhöhten Kosten von Menstruationsprodukten berücksichtigt werden. Im Durchschnitt kosten Tampons, Binden etc. 4 bis 5 Euro. Daher soll der Satz entsprechend um 5 Euro pro Frau* und Mädchen angehoben werden.
 
Begründung:
Derzeit wird im Arbeitslosengeld 2-Regelsatz 16,11 Euro pro Person für Gesundheitspflege berechnet. Die körperliche Hygiene geht in dieser Berechnung mit ein. Frauen* und Mädchen, die monatlich menstruieren, müssen sich - im Gegensatz zu Männern - regelmäßig Hygieneartikel für die Menstruation kaufen. Sowohl Tampons, als auch Binden kosten im Schnitt 4 bis 5 Euro pro Packung. Das sind 28 % die in der Berechnung für die monatliche Gesundheitspflege berechnet werden.
 

Beschluss

Annahme

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