SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A19/I/2018 Ein neuer Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten in Berlin

AntragstellerInnen:

Jusos Mitte

Der Landesparteitag möge beschließen:

Ein neuer Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten in Berlin

Der Landesparteitag möge beschließen:
An den Berliner Hochschulen arbeiten derzeit etwa 8000 studentische Beschäftigte, welche in der Lehre, Forschung und Verwaltung tätig sind. Der für Berlin geltende studentische Tarifvertrag von 2001 legt einen Bruttostundenlohn von 10,98€ fest. Seit 2001, inzwischen 17 Jahren, wurden die Löhne der studentischen Mitarbeiter*innen nicht mehr erhöht. Aufgrund von Inflation und der Streichung des Weihnachtsgeldes sind die Reallöhne der an den Hochschulen beschäftigten Student*innen aber gesunken. Dies wird allein an den erhöhten Mietpreisen deutlich. Dabei stellt der Berliner Senat bereits seit 2011 zusätzliche Gelder zur Erhöhung der Löhne für studentische Beschäftigte bereit. Da dieses Geld nicht vertraglich festgesetzt wurde, ist diese Erhöhung nicht an die studentischen Mitarbeiter*innen weitergegeben worden.
Um den Reallohnverlust aufgrund von Inflation auszugleichen, fordern die Gewerkschaften und die studentische Initiative TV Stud eine Erhöhung des Lohns auf 14€. Zudem wird eine automatische Anpassung an die Lohnsteigerung der anderen Beschäftigten an den Hochschulen gefordert. Durch die Bindung an den Tarifvertrag TV-L soll ein erneuter Lohnstillstand verhindert werden. Zudem soll die Wiedereinführung der Jahressonderzahlung bzw. des sogenannten Weihnachtsgeldes erreicht werden, das 2004 gestrichen wurde. Alle anderen nicht-studentischen Beschäftigten an Berliner Hochschulen erhalten diese Sonderzahlung seit 2011. Weiterhin wird eine 100%-ige Lohnfortzahlung in Krankheitsfällen für über sechs Wochen gefordert. Gerade für sozial schwache, ältere oder chronisch erkrankte Studierende ist dies wichtig, da das Krankengeld, das die Krankenkasse in der Regel nach sechs Wochen Krankheit zahlt, in gesetzlichen studentischen Krankenversicherungen nicht vorgesehen ist. Besonders wichtig ist außerdem die tarifvertragliche Absicherung der regelmäßigen Vertragslaufzeit von mindestens vier Semestern. So kann die Planbarkeit für studentische Mitarbeiter*innen erhöht werden. Diese Regel für eine Mindestanstellung auf vier Semester soll auch für Weiterbeschäftigungen gelten bis die gesetzlich festgelegte Höchstbefristungsdauer erreicht ist. Weiterhin wird eine Angleichung des Urlaubsanspruchs von fünf auf sechs Wochen gefordert. Damit würden studentische Beschäftigte gegenüber anderen Beschäftigten des TV-L gleichgestellt werden. Zudem soll auch studentischen Mitarbeitern die Möglichkeit des Sonderurlaubs analog zu Beschäftigten nach TV-L gegegeben werden. Darüber hinaus wird gefordert, den Anspruch auf Qualifizierung im neuen Tarifvertrag TV Stud zu verankern. Die für Qualifizierung aufgewendete Zeit soll demnach als Arbeitszeit gewertet werden. Zusätzlich wird die Möglichkeit eines Bildungsurlaubs in Höhe von 10 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gefordert. Tarifvertraglich ausgeschlossen werden sollen Bereitschaftsdienste für studentische Beschäftigte. Weiterhin soll ein Mindeststundenvolumen von 40 Stunden pro Monat festgelegt werden, außer es wird von Studierenden explizit anders gewünscht.
Die SPD solidarisiert sich mit diesen Forderungen.

Beschluss

Annahme

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Änderungsanträge

  • Ä zum A19/I/2018

    AntragstellerInnen:

    Abteilung 3

    Ersetze „pro Kalenderjahr“ durch „pro zwei Kalenderjahre“

    Beschluss:

    Erledigt