Der Landesparteitag möge beschließen:
Diskriminierungskategorie Klassismus ins LADG und AGG
Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Fraktion und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Begriff Klassismus als Diskriminierungskategorie im Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), dem Schulgesetz sowie anderen landesrechtlichen Gesetzen, die diskriminierende Merkmale benennen, eingeführt wird.
Unter Klassismus wird dabei die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung verstanden.
Im Folgeschritt gehören auch Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen bezüglich dieser Diskriminierungsform im jeweiligen Sektor dazu.
Berlin soll sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Merkmal ebenfalls mitberücksichtigt.