SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A28/I/2020 Demokratiebildung? Jugendbeirat!

AntragstellerInnen:

01/15 Gesundbrunnen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Demokratiebildung? Jugendbeirat!

Die Wahlbeteiligung gerade bei Erst- bzw. Jungwähler*innen geht zurück bzw. stagniert. Ein Grund hierfür ist die mangelnde Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Sowie einer mangelhaften Erziehung und Förderung von Jugendvereinen, die das Demokratieverständnis für Kinder und Jugendliche fördern und damit einen Beitrag leisten die jungen Menschen zu mündigen Demokrat*innen zu erziehen. Damit ein Teil dazu beigetragen wird, diesen Trend entgegengewirkt wird, fordern wir, dass Jugendbeiräte auf Bezirksebene etabliert werden.
 
Jugendbeirat – aber warum? 
 
Erst einmal was ist überhaupt ein Jugendbeirat und was sind seine Aufgaben?
Ein Jugendbeirat ist ähnlich wie ein Seniorenbeirat ein Beirat, der von Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahre gewählt wird und sich aus Jugendlichen in diesem Alter zusammensetzt. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Bezirk bzw. Stadt.
 
Die Mitglieder des Beirats erhalten hier die Möglichkeit an den politischen Prozessen aktiv zu partizipieren und ihre Ideen einzubringen. Sie dürfen Anträge bzw. Anfragen stellen und erhalten Rederecht in Ausschüssen und BVV- Versammlungen.
 
Ein Jugendbeirat, das ist gelebte Demokratie und es ist überfällig eben jenen in Berlin einzuführen. Zudem sollte dort wo ein Seniorenbeirat existiert auch ein Jugendbeirat partizipieren dürfen.
 
Deshalb fordern wir, dass sich die SPD- Mitglieder der Bezirksfraktionen und des Abgeordnetenhauses dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsrecht um folgende Inhalte ergänzt wird:


  • Der Bezirk muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.

  • Zur Wahrnehmung dieser Interessen soll ein Kinder- und Jugendbeirat gebildet werden. Der Beirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Er ist bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, anzuhören und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Der Kinder- und Jugendbeirat kann Anregungen machen und Behörden und Einrichtungen, Informationen und Beratungen anbieten.

  • Über das Wahlverfahren der ehrenamtlichen Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirat entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung.

  • Der Kinder- und Jugendbeirat gibt sich eine Satzung, die der Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung bedarf.

  • Neben der Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates sollen in besonderen Fällen oder periodisch auch andere geeignete Verfahren einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durch den Bezirk angewendet werden.“


 

Beschluss

Annahme