SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A36/II/2018 Berliner Unterstützungsmodell für Betroffene von Häuslicher Gewalt

AntragstellerInnen:

ASF Mitte

Der Landesparteitag möge beschließen:

Berliner Unterstützungsmodell für Betroffene von Häuslicher Gewalt

Der Senat und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, eine Strategie für ein Berliner Unterstützungsmodell für Betroffene von Häuslicher Gewalt aufzusetzen, das folgendes berücksichtigt:


  • Mehr Beratungsstellen für Betroffene von Häuslicher Gewalt: Die Betroffenen sollten durch die Vermittlung einer Beratungsstelle psychische und psychologische Beratung, Sozialberatung auf dem Weg in die Trennung vom Partner, Hilfe bei der Bearbeitung von Anträgen für Sozialamt oder Jugendhilfe erhalten. Die Beratungsstellen sollen für die Betroffenen von Häuslicher Gewalt den Schutz des eigenen Lebensraums gewährleisten. Sie sollen unterstützen beim Finden einer sicheren Unterkunft, Rechtsbeistand leisten, Informationen und soziale Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen.

  • Qualität der Beratungsstellen erhöhen: Ferner ist zu überprüfen, ob die Qualifikation der Beratenden und die finanzielle Ausstattung der Hilfeeinrichtungen ausreichen, um allen Hilfe suchenden zu unterstützen. So müssen in den Beratungsstellen auch Informationen und Beratungsangebote für Migrantinnen* in den unterschiedlichen Landessprachen angeboten werden, so dass Sprachbarrieren nicht dazu führen, dass die Frauen keine umfassende Aufklärung über ihre Rechte und Möglichkeiten der Unterstützung erhalten.

  • Mehr Frauenhäuser anbieten: Betroffenen von häuslicher Gewalt gemäß GewSchG Par. 2 (2), denen auf Antrag beim Familiengericht ein befristetes Recht zur alleinigen Nutzung der Wohnung eingeräumt wurde, die zuvor gemeinsam mit der gewalttätigen Person genutzt wurde, muss auch nach Ablauf der Nutzungsbefristung der Wohnung ein adäquater Ersatzraum (in Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen für Frauen) zur Verfügung gestellt werden, das ihnen einen Schutz nach dem GewSchG gewährleistet. Die Anzahl der Frauenhäuser in Berlin sollte erhöht werden, um dem Bedarf gerecht zu werden.

Beschluss

Annahme

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