AntragstellerInnen:
01/16
Der Landesparteitag möge beschließen:
Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung anheben
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung soll von 4.425 Euro auf 6.500 Euro im Monat angehoben werden.