Abteilungen 15 & 16
Kinder schützen und Eltern besser informieren: Impfpflicht in Deutschland einführen!
Die SPD verschreibt sich dem Ziel, gefährliche und/oder ansteckende Krankheiten, wie zum Beispiel Masern, Röteln und Keuchhusten in Deutschland zu eliminieren. Hierzu unterstützt die SPD umfassende Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Impfquoten gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission(STIKO) zu erhöhen.
1.
Die SPD setzt sich für die Einführung einer Impfpflicht für Kinder zur Prävention besonders schwerer und/oder ansteckender Krankheiten ein. Die Impfpflicht soll die aktuell von der STIKO empfohlenen Impfungen umfassen. In der abschließenden Liste enthalten sind folgende Krankheiten: Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie (Bräune), Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Varizellen (Windpocken), Meningokokken, Pneumokokken, Rotaviren und HPV (Humane Papillomaviren).
Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der
a) die STIKO am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin beauftragt, regelmäßig Vorschläge für die Anpassung der Liste schwerer vermeidbarer Erkrankungen zu erstellen und die Bundesregierung entsprechend zu beraten. Die Ergänzung der oben genannten Liste impfpflichtiger Krankheiten bedarf der Gesetzesform.
b) ein wirksames mehrstufiges Sanktionierungsverfahren – wie z.B. bei der Durchsetzung der Schulpflicht – enthält. Um ein wirksames und durchsetzungsfähiges mehrstufiges Sanktionierungsverfahren aufzubauen, soll geprüft werden, ob neben der Einführung eines Bußgeldtatbestands bei Impfverweigerung bestimmte Leistungen und Angebote des Bundes, der Länder und der Kommunen mit dem Nachweis der Impfungen gemäß der STIKO verknüpft werden können.
2.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Regierung und der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um den Zugang zu Impfungen möglichst einfach zu gestalten. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Landesregierungen werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechend zu handeln.
Hierzu zählt u.a.:
a) Eine gezielte Kampagne der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung soll die Internetpräsenz von einfach verständlichen, wissenschaftlich fundierten Informationen zu Impfungen erhöhen. Analog zur Broschüre zum Plötzlichen Kindstod sollen in Krankenhäusern bei der U2 Informationen zu Impfungen verteilt werden.
b) Ein Erinnerungssystem soll eingeführt bzw. bestehende Systeme ausgebaut werden, um sowohl an Erst- als auch an Auffrischungsimpfungen flächendeckend zu erinnern.
c) Fehlende Impfungen sollen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen durch die Gesundheitsämter nachgeholt werden.
d) Um die Impfquote in allen Altersklassen zu erhöhen, soll geprüft werden, ob Impfungen fachübergreifend durch Ärzt*innen durchgeführt und abgerechnet werden können zum Beispiel bei Impfungen der Eltern durch Kinderärzt*innen.
e) Die bezirklichen öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) sind finanziell so auszustatten, dass es ihnen ermöglicht wird, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, eine aufsuchende Impfberatung durchführen zu können.