SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

Ä55 zum A01/II/2016

AntragstellerInnen:

AK Energie

Ersetze S. 9 Zeile 27 bis S. 10 Zeile 2 durch:

„Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist wichtig für die Erreichung der Berliner und bundesweiten Klimaschutzziele. Zu ergreifende Maßnahmen dürfen allerdings nicht als Vorwand für Luxussanierungen dienen, die zu sozialer Entmischung führen können. Der Verdrängung aus innerstädtischen Wohnungen u.a. durch für klassische Bewohner unbezahlbar hohe Mietkosten werden wir entgegenwirken: Eine wirtschaftliche energetische Sanierung hilft, Wohnraum auch bei steigenden Energiepreisen bezahlbar zu halten und kommt damit auch einkommensschwachen Haushalten zu Gute. Im Land Berlin wirkt die SPD Mitte auf eine Änderung der Gesetze zur Modernisierungsmieterhöhung hin, die momentan dem Vermieter eine pauschale Erhöhung der Jahresmiete von bis zu elf Prozent ermöglichen. Zukünftig soll die Mieterhöhung an das Energieeinsparpotential der Modernisierung gekoppelt werden, der Berliner Mietspiegel soll die Mietsteigerung zudem begrenzen. Die Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes Berlin für Privatwohnungsbestände wollen wir dafür aktiv bewerben, damit die Mittel stärker nach Mitte fließen.“

Begründung:

Der Grund für eine Mieterverdrängung liegt nicht nur an den Nebenkosten, sondern auch an Mieterhöhungen, insbesondere nach Sanierung. Daher drei zusätzliche Sätze, wie die SPD Mitte hohen Mietkosten entgegentreten kann.

Eine Rekommunalisierung des Wassers und der Energieversorgung führt allen falls zu einer Kostenstabilität, nicht aber zu einer signifikanten Senkung der Mietnebenkosten. Von daher haben wir dieses Argument gestrichen. Zudem ist der Einfluss der SPD Mitte auf die Preisgestaltung gering.