SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

Ä06 zum A01/II/2016

AntragstellerInnen:

AfA

Seite 28, ab Zeile 3 werden folgende neue Absätze eingefügt:

„Das Bezirksamt Mitte nimmt als Arbeitgeber seine Vorbildfunktion für die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmer*innen ernst. Es strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitnehmer*innen und ihren Vertretungen insbesondere bei der Organisation der Arbeit, bei der Erstellung von Personalentwicklungsplänen sowie bei organisatorischen Veränderungen an. Die  Entwicklung einer „Gesprächskultur“ hat für uns einen hohen Stellenwert, wie z. B. durch die Einführung vierteljährlicher Gespräch zwischen Personalrat und Bezirksbürgermeister.

Das Bezirksamt Mitte besetzt Stellen in den Arbeitsgebieten generell als Vollzeitarbeitsplätze ohne Befristung, aber mit der  Möglichkeit zu zeitweiliger Arbeitszeitreduzierung mit Rückkehrmöglichkeit zur Vollzeitarbeit. Auf Honorar-und Zeit-Verträge sowie andere Formen  prekärer Arbeitsverhältnisse insbesondere in Kultureinrichtungen, wie VHS und Musikschulen soll möglichst weitgehend verzichtet werden.

Dort wo Leiharbeiternehmer*innen im Bezirksamt tätig sind, streben wir an, dass diese in Festanstellungen übernommen werden. Das Bezirksamt erfüllt so weit wie möglich die Quote für integrative Arbeitsplätze (Menschen  mit Behinderungen) und strebt an, den Anteil von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund zu erhöhen.

Wir schließen Ausgliederungen zum Zwecke der Lohnreduzierung oder anderer Verschlechterungen der Arbeitnehmer in bezirkseigenen Betrieben aus und fordern dies auch auf Landesebene ein.

Im Aussenverhältnis fordert das Bezirksamt die Einhaltung dieser Prinzipien auch von den mit der Durchführung von Aufträgen oder Zuwendungen beauftragten Firmen ein. Hier gilt es, das Vergaberecht einzuhalten und diese Prinzipien schon in der Auftrags- bzw. Zuwendungserteilung festzulegen

In allen Fällen gilt, dass in der Wirtschafts- und Arbeitspolitik des Bezirks Mitte auf jeden Fall die Einhaltung des Mindestlohns eingefordert und kontrolliert wird mit dem Ziel, dass mindestens der Grundsatz gleicher tariflicher Bezahlung durchgesetzt werden muss. Bei öffentlichen Aufträgen und bei der Wirtschaftsförderung dürfen nur Unternehmen zum Zuge kommen, die tariflich bezahlen und ausbilden.“

 

 

Begründung:

Die Vorbildfunktion umfasst aus Sicht der AfA erheblich mehr Aspekte, Maßnahmen und Anforderungen als bisher im Entwurf vorgesehen. Zudem entspricht es der Zuarbeit der AfA zur Erstellung des Programms mit aktuellen Ergänzungen.