SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

Antrags- und Geschäftsordnung der Kreisdelegiertenversammlungen der SPD Berlin-Mitte

Antrags- und Geschäftsordnung der Kreisdelegiertenversammlungen der SPD Berlin-Mitte

  1. Alle Mitglieder des Kreises haben auf der Kreisdelegiertenversammlung Rederecht. Die Kreisdelegiertenversammlung kann auf Antrag das Rederecht auf die in § 22a Organisationsstatut der SPD Berlin aufgeführten Personen beschränken.
  2. Die Kreisdelegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. Die Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag festgestellt. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt die Kreisdelegiertenversammlung als beschlussfähig.
  3. Die Kreisdelegiertenversammlung wird von einem zu wählenden mindestens zweiköpfigen quotiert besetzten Präsidium, ersatzweise vom geschäftsführenden Kreisvorstand geleitet. Darüber hinaus werden aus der Mitte der Kreisdelegiertenversammlung eine Mandatsprüfungs- sowie eine Zähl- und Wahlkommission gewählt.
  4. Die Beschlüsse der Kreisdelegiertenversammlung werden mit einfacher Stimmmehrheit gefasst.
  5. Antragsberechtigt zur Kreisdelegiertenversammlung sind
    1. Abteilungsmitgliederversammlungen,
    2. der Kreisvorstand,
    3. eine Vollversammlung eines vom Kreisvorstand eingerichteten Facharbeitskreises, einer Delegiertenkonferenz bzw. Vollversammlung der auf Kreisebene tätigen Arbeitsgemeinschaften,
    4. Projektgruppen und
    5. Foren auf Kreisebene.
  6. Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Kreisdelegiertenversammlung beim Kreisvorstand eingereicht werden. Antragsschluss für diese KDV war am 09/02/2019 23:59 Uhr.
  7. Die Redezeit für die Diskussionsredner*innen darf 3 Minuten nicht überschreiten. Die Redezeit zur Einbringung von Änderungsanträgen wird auf 1 Minute begrenzt. Die Kreisdelegiertenversammlung kann auf Antrag die Redezeit verändern.
  8. Die Redeliste wird nach folgendem Verfahren erstellt: Getrennt nach Genossinnen* und Genossen* werden die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Abgabe notiert. Das Wort erhält dann jeweils im Wechsel ein Genosse* und eine Genossin* bzw. umgekehrt (Reißverschlussprinzip) nach dem Prinzip der Erstredner*innenliste. Zur Redeliste zählt bereits die Einbringung des Antrages. Die Redeliste wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann. Die Redeliste kann per Geschäftsordnungsantrag für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden.
  9. Antragsteller*innen erhalten zur Begründung ihres Antrags das erste Wort. Erst nach Einbringung kann die Antragskommission ihre Beschlussempfehlung erläutern.
  10. Das Recht, Geschäftsordnungs-, Initiativ- und Änderungsanträge zu stellen, haben die stimmberechtigten Delegierten. Initiativ- und Änderungsanträge sind unabhängig von ihrem Umfang beim Präsidium schriftlich einzureichen. Initiativ- und umfangreiche Änderungsanträge sollen den Delegierten vor der Abstimmung in Textform vorliegen.
  11. Initiativanträge können nur behandelt werden, wenn sie von mindestens zwanzig Delegierten unterstützt werden. Das Präsidium der KDV entscheidet über die Zulässigkeit der Initiativanträge. Die eingereichten Initiativanträge werden vom Präsidium der KDV mitgeteilt.
  12. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Die Antragsteller erhalten unverzüglich außerhalb der Reihenfolge der Diskussionsredner* und Diskussionsrednerinnen* das Wort. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten beträgt drei Minuten.
  13. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt unmittelbar nachdem je ein Redner*/eine Rednerin* für und gegen den Antrag gesprochen hat.
  14. Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt zulässig.
  15. Nach der Aussprache und dem Schlusswort führt die Versammlungsleitung die Abstimmung über die Anträge in folgender Reihenfolge durch:                        a) Änderungsanträge kommen vor dem Antrag zur Abstimmung.
    b) Liegen mehrere Anträge vor, so ist über denjenigen, der am weitesten geht, zuerst abzustimmen.
    c) Die Reihenfolge ist vor Beginn der Abstimmung bekannt zu geben. Jeder Antrag ist auf Verlangen vor der Abstimmung noch einmal zu verlesen.
    d) Es wird abschließend über den (geänderten) Hauptantrag abgestimmt.
  16. Die Beschlüsse werden in einem Beschlussbuch festgehalten und digital für alle Mitglieder abrufbar gemacht.

Empfehlung der Antragskommission:

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