01/23
Der Landesparteitag möge beschließen:
Sozial- und Erziehungsberufe deutlich aufwerten und Einkommen von Berliner Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen verbessern! Soziale Berufe attraktiver machen!
Der sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder für eine deutlich bessere Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst einzusetzen.
In diesem Sinne soll der Senat als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TV-L) die Initiative für den Abschluss einer neuen tarifvertraglich geregelten Eingruppierung der Sozial- und Erziehungsberufe ergreifen. Ziel muss es sein, den Berufsstand entsprechend den gewachsenen Anforderungen und der großen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte aufzuwerten und die Bezahlung entsprechend zu verbessern.
Darüber hinaus soll der Senat alle Möglichkeiten ausloten, wie unter Nutzung der Erfahrungen Hamburgs andere Wege beschritten werden können, um für Fachkräfte des Sozial- und Erziehungsdienstes in Berlin die Differenz zwischen TVL und TVÖD SuE zu überwinden.
Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufgefordert, durch Regelungen im KitaFöG und in den Rahmenvereinbarungen sicherzustellen, dass auch die freien Träger der Jugendhilfe verpflichtet werden, die öffentlichen Mittel für Personalkosten zweckgebunden analog zu den Entgelten im TV-L an die Erziehrinnen und Erzieher weiter zu geben.
Der Fachkräftemangel darf die beschlossenen und nicht umgesetzten Verbesserungen des Betreuungsschlüssels (3,75 im August 2019 für U3) nicht gefährden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, wie mittelfristig ein Personalschlüssel von 1 zu 3 im U3-Bereich und in Kindergärten von 1 zu 7,5 erreicht werden kann.
Darüber hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, sich für gerechte Löhne der Sozialpädagog*innen in Landesförderprogrammen einzusetzen: Sozialarbeitenden/Sozialpädagog*innen, die sich in einem durch eine Landesförderung ergebendem Beschäftigungsverhältnis befinden, soll die Entgeltgruppenzulage in vollem Umfang von den Trägern gewährt werden, wenn die betroffenen Personen sozialpädagogische Aufgaben ausüben. Dies muss sichergestellt werden, auch wenn eine Beschäftigung dieser Berufsgruppe nicht explizite Voraussetzung in den Förderbedingungen des Landesprogrammes ist.