AntragstellerInnen:
01/08
Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Änderungsantrag zum Leitantrag "Gemeinwohl vor Profitstreben"
Im Leitantrag „Gemeinwohl vor Profitstreben – Für einen anderen Umgang mit Grund
und Boden“ ist in Zeile 122 hinter „ausgerichtet wird.“ folgender Satz einzufügen:
"Schließlich kann eine öffentliche Bodenbevorratung in städtischen Räumen, die mit wohnortnahen Grünflächen unterversorgt sind, auch folgenden Vorteil bieten: Langfristig können diese Gebiete wieder in Grünflächen umgewidmet und somit die Wohnverhältnisse der Allgemeinheit verbessert werden.“