01/07 Sarah Khan-Heiser
Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Ergänzungsantrag zum Leitantrag "Gemeinwohl vor Profitstreben - für einen anderen Umgang mit Grund und Boden"
In Zeile 18 auf S. 73 des Leitantrags wird nach dem Wort „finanziert“ folgender Text eingefügt:
„Die bisher geltende Regelung, nach der Mieter*innen die Grundsteuer der Hauseigentümer*innen über die umlegbaren Betriebskosten zu bezahlen haben, muss deshalb durch eine Änderung der Betriebskostenverordnung beendet werden.
Der Satz „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand der Eigentümer*in entstehen, sind daher durch Besteuerung von der Allgemeinheit abzuschöpfen.“ wird wie folgt neu gefasst:
„Außerdem sind Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand der Eigentümer*in entstehen, durch Besteuerung von der Allgemeinheit abzuschöpfen.“