SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A35/II/2018 Frauengerechte Leitlinien für Wohnungslosenhilfe

AntragstellerInnen:

ASF Mitte

Der Landesparteitag möge beschließen:

Frauengerechte Leitlinien für Wohnungslosenhilfe

Der Berliner Senat und das Bezirksamt Mitte werden aufgefordert die Leitlinien von 1999 zur Wohnungslosenhilfe fortzuschreiben und dabei die Bedarfe von Frauen mit und ohne Kinder in der Wohnungslosenpolitik zu berücksichtigen.
Hierzu zählen u.a.:


  1. Wohnungslosenstatistik: Die Zahlen von wohnungslosen Menschen in Berlin sind zu erfassen. Basierend auf der Wohnungslosenstatistik müssen die besonderen Bedarfe von Frauen mit und ohne Kinder in Berlin bei der Wohungslosenhilfe ermittelt werden.

  2. Beratungsstellen für Frauen: Es muss ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen für Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten entwickelt werden. Die Beratungsstellen müssen niedrigschwellig arbeiten, damit Frauen nicht erst ein Hilfsangebot wahrnehmen, wenn sie auf der Straße leben, sondern bereits dann, wenn es noch Möglichkeiten gibt, den Wohnungsverlust abzuwenden. Die Beratungsstellen müssen über qualifizierte Mitarbeiter*innen verfügen, die mit den spezifischen Gründen für die Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot von Frauen vertraut sind.

  3.  Frauen Wohnungsloseneinrichtungen: Die Vorhaltung von Wohnungsloseneinrichtungen ausschließlich für Frauen mit und ohne Kinder mit ausreichendem weiblichen Fachpersonal ist als Standard einzuführen und umzusetzen. Bei der Unterbringung ist darauf zu achten, dass Frauen mit ihren Kindern gemeinsam untergebracht werden können. Die Einrichtungen sollten zentral in der Nähe von Kitas und Schulen sowie Arbeitsstätten und Angeboten des ÖPNV liegen.

  4. Frauen- und kindergerechte gemischte ASOG Einrichtungen: Bei gemischten (Männer und Frauen) - ASOG Unterkünften müssen ausreichend frauen- und familiengemäße Gemeinschaftsflächen vorhanden sein. Es müssen Sozialarbeiter * innen mit vereinbartem Betreuungsschlüssel und frauen- und familiengemäßer Beratung vorhanden sein. Die ASOG-Standards müssen überprüft werden, ob sie kindergerecht und auch für Frauen passend sind.

  5. Barrierefreiheit in ASOG Einrichtungen: Frauen mit Beeinträchtigungen haben ebenso ein Recht auf Schutz und Hilfe, d.h. auch die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe haben barrierefrei gestaltet zu sein.

Beschluss

Annahme

PDF

Download (pdf)