Jusos Mitte, ASF Mitte
Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Sexismus innerparteilich bekämpfen: Einführung der Anti-Sexismus-Kommission auf Kreisebene!
Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sind die Grundwerte und der Kompass für das Handeln von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen wir für einen Gesellschaftsentwurf, indem jeder Mensch die gleiche Würde und die gleiche Freiheit hat selbstbestimmt zu leben. Sollte es zur Einschränkung der Freiheit oder Benachteiligung des Einzelnen aufgrund seiner Herkunft, seines sozialen Standes, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religionszugehörigkeit, der körperlichen Verfassung oder des Alters kommen, ist es die politische Pflicht der Sozialdemokratie Ungleichheiten zu überwinden, um die gleiche Freiheit und gleiche Gerechtigkeit jedes Individuums zu gewährleisten. Leider begegnet uns Diskriminierung in unterschiedlicher Form und Ausprägung tagtäglich. Vor allem Sexismus als eine Form der Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft und im politischen Tagesgeschäft seit jeher zu beobachten. Diskriminierung in all ihren Formen und Ausprägungen hat in unserer Partei und in unserem Kreis keinen Platz! Wir dulden keine Form von Diskriminierung und akzeptieren auch keinerlei Sexismus, weder gesamtgesellschaftlich, noch im politischen Tagesgeschäft. Sie ist mit unseren sozialdemokratischen Grundsätzen nicht vereinbar! Die Bekämpfung sexistischer und diskriminierender Muster beginnt für uns im eigenen Kreis und ist Aufgabe jeder Genossin und jedes Genossen. Es ist unsere moralische Pflicht die SPD und vor allem die SPD Berlin-Mitte zu einem diskriminierungsfreien und anti-sexistischen (Schutz-)Raum zu gestalten.
Was ist Sexismus?
Sexismus ist eine aus dem Englischen kommende Parallelbildung von Rassismus. Der Begriff beschreibt die Diskriminierung oder Unterdrückung von Menschen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit.
Ursache dafür ist der Wegfall bestehender Bezugspunkte, der Identitätsprobleme und Ängste von der Destabilisierung der Geschlechtsidentitäten hervorruft. Sexismus ist somit immer ein wirksames Mittel, um einen Machtanspruch gegenüber Menschen oder einer Menschengruppe durchzusetzen.
In der Psychologie wird Sexismus als Aufrechterhaltung festgeschriebener, ungleicher und diskriminierender Rollenzuschreibungen von Frauen und Männern definiert. Sie bezieht sich auf die geschlechtsspezifische Verhaltensmuster und auf die stereotype Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts.
Die Soziologie betont hingegen den strukturellen Aspekt des Sexismus. Hierbei ist Sexismus kulturell bedingt und institutionell verankert. Sie geht auf die strukturellen Mechanismen eines diskriminierenden Gesellschaftssystems ein. Zugleich analysiert sie das Ineinandergreifen von Sexismus mit anderen intersektionellen Unterdrückungsformen, wie der Herkunft, des sozialen Standes, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religionszugehörigkeit, der körperlichen Verfassung oder des Alters. Im feministischen Diskurs wird es bereits als Sexismus betrachtet, wenn man von anderen erwartet oder verlangt, dass sie bestimmte Geschlechternormen verkörpern. Verwandt mit diesem Ansatz ist die Diskussion um die Diskriminierung von homosexuellen Menschen, Trans*menschen, inter*sexuellen Menschen und Menschen, die nicht in das binäre Geschlechterkonzept passen.
Manifestation sexistischen Verhaltens
Sexistisches Benehmen beinhaltet jede Verhaltensweise gegenüber Personen und Personengruppen mit sexuellem Bezug, die seitens der Betroffenen unerwünscht ist, die Personen aufgrund ihres Geschlechts herabwürdigen und/oder eine Nichtakzeptanz von Frauen*, Männern* und queeren* Menschen als gleichwertige Diskussionspersonen zur Konsequenz hat. Dazu gehören vor allem:
- anzügliche und sexuell herabsetzende Bemerkungen gegenüber einer Person oder Personengruppe
- sexistische Sprüche und Witze
- Fixierung sexuell relevanter Körperteile, Hinterherpfeifen
- unerwünschte Telefon-/ Videoanrufe, Briefe, E-Mails, SMS, Chatnachrichten, Privatnachrichten in sozialen Medien mit zumindest latent sexuellen Bezug
- Vorzeigen, Aufhängen oder Auflegen von sexistisch-pornografischem Material
- unerwünschte Körperkontakte und wiederholt aufdringliches Verhalten
- Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen und das Ausnutzen von Vertrauenspositionen in diesem Zusammenhang
- Erpressen oder Erzwingen sexueller Beziehungen
- Körperliche Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
In der SPD Berlin-Mitte hat Sexismus keinen Platz!
Sexistisches und herabwürdigendes Verhalten jeglicher Art, auch unter Mehrfachdiskriminierung, hat in der SPD Berlin-Mitte nichts zu suchen und wird von uns weder geduldet noch akzeptiert! Der Kampf gegen Sexismus ist Aufgabe jeder Genossin und jedes Genossen im politischen Alltagsgeschäfts. Dies beginnt bei der selbstkritischen Reflexion des eigenen Vorgehens sowie Umgangs mit anderen und beinhaltet nicht zuletzt auch, dass das Auftreten sexistischen Verhaltens als solches identifiziert und angesprochen wird. Von uns allen muss ein Gesprächs- und Arbeitsklima geschaffen und aufrecht erhalten werden, dass sexistische Bemerkungen nicht als Gruppenverhalten legitimiert, sondern nicht duldet und Betroffene schützt.
Einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Sexismus leistet die politische Bildungsarbeit. Durch die zur Verfügung gestellten Bildungsangebote, sollen den Genoss*innen die Grenzen des Sexismus deutlich gemacht werden. Wichtige Bausteine hierfür bilden vor allem die vor Ort stattfindenden Neumitgliederseminare, Mitgliederversammlungen, Abteilungssitzungen, Vorstandssitzungen und Seminare zur politischen Schulung oder Weiterbildung.
Die Anti-Sexismus-Kommission
Die Anti-Sexismus-Kommission ist ein unabhängiges Gremium, dass bei der politischen Bildungsarbeit und der Bekämpfung von Sexismus in der SPD Berlin-Mitte eine entscheidende Rolle einnehmen wird. Sie wird auf der Kreisdelegiertenversammlung der SPD Berlin-Mitte für zwei Jahre gewählt. Die Kreisdelegiertenversammlung (KDV) legt die Zusammensetzung der Kommission fest. Bei der Wahl der Kommissionsmitglieder achtet die KDV darauf, dass Frauen* und Männer* gleichermaßen vertreten sind. Die Kommissionsmitglieder müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Mitglieder der Anti-Sexismus-Kommission dürfen nicht dem Kreisvorstand der SPD Berlin-Mitte angehören. Es ist wünschenswert, dass sie möglichst unabhängig sind und keine Doppelämter innehaben. Die Kommission soll ausgewogen aus aktuell aktiven, ehemals und weniger aktiven Mitgliedern besetzt werden, die die Vielfalt des Kreises widerspiegeln. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder die Strukturen des Kreises und darüber hinaus die Strukturen der gesamten SPD kennen. Bereits zu ihrer Wahl sollen die Mitglieder über Gender- und Vermittlungskompetenzen verfügen. Im Idealfall weisen sie auch über Kenntnisse der Mediation auf.
- Neben Sexismus müssen den Mitgliedern weitere Formen von Diskriminierung bekannt sein.
- Das Gremium wird vom Kreisvorstand und Kreisbüro unter strenger Wahrung ihrer Unabhängigkeit unterstützt. Insbesondere zählen hierzu die Finanzierung ihrer politischen Arbeit, ihrer Öffentlichkeitsarbeit und die Vorbereitung sowie Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen im Kreis, in den Abteilungen, in den Arbeitsgemeinschaften und -kreisen.
Aufgaben und Umgang bei innerparteilichen Vorfällen
Grundsätzlich werden alle Personen, die sich an die Kommissionsmitglieder wenden, von diesen respektiert und ernst genommen. Alles was an die Kommissionsmitglieder herangetragen wird, obliegt der Schweigepflicht.
Die Aufgaben der Anti-Sexismus-Kommission lassen sich in zwei Aufgabenbereiche untergliedern:
- Als Expertin und Ansprechperson steht sie zum einen der gesamten SPD Berlin-Mitte bei der Sensibilisierungsarbeit vor Ort zur Verfügung. Kontinuierlich arbeitet sie an der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Sexismus und sexistischem Verhalten. Über ihre öffentliche Arbeit berichtet sie halbjährlich dem geschäftsführenden Kreisvorstand.
- Wenn es im Kreis zu sexistischen und mehrfach diskriminierenden Vorfällen kommt, steht die Anti-Sexismus-Kommission zum anderen Betroffenen als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung. Das Gremium unterstützt die Betroffenen mit dem Ziel, die unerwünschte(n) Verhaltensweise(n) sofort zu unterbinden. Wenn die Betroffenen es wünschen und es die Umstände zulassen, bemüht sich die Kommission um ein vermittelndes Gespräch, um Verhaltensänderungen herbeizuführen und Missverständnisse auszuräumen. Zudem informiert das Gremium die Betroffenen über mögliche weitere Schritte. Die betroffene Person oder die Personengruppe allein entscheidet darüber, ob es ein Verfahren gibt und auf welche Art und Weise dieses eingeleitet werden soll. Jede Entscheidung, die von den Betroffenen gefällt wird, wird von den Mitgliedern der Kommission akzeptiert und respektiert. Darüber hinaus ist es möglich, dass Betroffene einem Kommissionsmitglied ihres Vertrauens ihren Vorfall mitteilen – ohne dass die gesamte Anti-Sexismus-Kommission von dem Vorfall erfährt.
Aufgaben und Pflichten des Kreisvorstandes
- Vor jeder Wahl muss der Kreisvorstand der SPD Berlin-Mitte eine Vorstellungsrunde organisieren, in der die Kandidierenden sich im gesamten Kreis um ihr Vertrauen werben.
- Unter strenger Wahrung ihrer Unabhängigkeit, wird der Kreisvorstand und das Kreisbüro die Anti-Sexismus-Kommission unterstützen. Insbesondere zählen hierzu die Finanzierung ihrer politischen Arbeit, ihrer Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation und Durchführung von Schulung- und Weiterbildungsmaßnahmen für den gesamten Kreis.
- In den ersten drei Monaten nach der Wahl, wird den Kommissionsmitgliedern vom Kreisbüro eine externe Schulung bereitgestellt. Die Maßnahme soll die Mitglieder bei der Erarbeitung ihrer politischen Arbeit unterstützen. Zudem soll sie die Mitglieder dazu befähigen, Schulungs- und Weiterbildungsangebote für die Gliederungen des Kreises zu entwerfen.
- Neben der Anti-Sexismus-Kommission ist es die Pflicht des Kreisvorstands Sexismus sowie sexistisches Verhalten innerparteilich zu bekämpfen. Der Kreisvorstand muss seinen Gliederungen mit Beispiel voran gehen und innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Gremiums, einen anti-sexistischen Sensibilisierungskurs absolvieren.
- Daneben ermutigt und unterstützt der Kreisvorstand seine Abteilungen, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise mit Rat und Tat bei der anti-sexistischen Aufklärungsarbeit vor Ort unterstützen.
Innerparteiliche Kommunikation der SPD Mitte zum Umgang mit Sexismus und sexueller Belästigung
§1 Zielsetzung
Die innerparteiliche Kommunikation hat zum Ziel, alle Mitglieder der SPD Berlin-Mitte in ihrer Würde und persönlichen sowie körperlichen Unversehrtheit zu schützen. Sexuelle Belästigung verletzt die Würde und die Freiheit einer Person oder einer Personengruppe und wird in der SPD Berlin-Mitte nicht geduldet. Sexismus, sexuelle Belästigung und weitere Formen der Diskriminierung behindern die Chancengleichheit in der politischen Arbeit und beeinträchtigen die Freiheit, das Engagement, die Zusammenarbeit und die politische Arbeit. Ziel der innerparteilichen Kommunikation ist es, eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Diskussions- und Gesprächsgrundlage für alle Mitglieder unabhängig von Geschlecht oder sexueller Neigung zu gewährleisten.
§2 Geltungsbereich
(1) Die innerparteiliche Kommunikation gilt innerhalb der SPD Berlin-Mitte im Rahmen der politischen Arbeit und dem gesamtgesellschaftlichen Miteinander. Sie ist Teil der Politikkultur der SPD.
(2) Alle Mitglieder der SPD Berlin-Mitte sind dazu aufgefordert, die persönlichen Grenzen im zwischenmenschlichen Kontakt, auf die Personen Anspruch erheben, zu respektieren. Zugleich sollen Mitglieder, die sich sexuell belästigt oder in sexualisierter Weise mehrfach diskriminiert fühlen, ermutigt werden, der belästigenden Person unmissverständlich ihr Unbehagen zu zeigen und damit selbst Grenzen zu setzen.
§3 Definition
(1) Als sexuelle Belästigung gilt jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die seitens der betroffenen Person oder der betroffenen Personengruppe unerwünscht ist, die Person(en) aufgrund ihres Geschlechts (z. B. Bei Frauen, Trans*menschen, inter*sexuelle Menschen, Männern) oder ihrer sexuellen Orientierung (z. B. Homo-, Bi-, oder Asexualität) herabgewürdigt und/oder eine Nichtakzeptanz als gleichwertige Diskussions- und Gesprächspersonen impliziert.
(2) Sexuelle Belästigungen definiert die SPD Berlin-Mitte wie folgt:
- anzügliche und sexuell herabsetzende Bemerkungen gegenüber der betroffenen Person oder einer betroffenen Personengruppe,
- sexistische Sprüche und Witze,
- Fixierung sexuell relevanter Körperteile, Hinterherpfeifen,
- unerwünschte Telefon-/ Videoanrufe, Briefe, E-Mails, SMS, Chatnachrichten, Privatnachrichten in sozialen Medien mit zumindest latent sexuellen Bezug,
- Vorzeigen, Aufhängen oder Auflegen von sexistisch-pornografischem Material,
- unerwünschte Körperkontakte und wiederholt aufdringliches Verhalten,
- Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen und das Ausnutzen von Vertrauenspositionen in diesem Zusammenhang,
- Erpressen oder Erzwingen sexueller Beziehungen,
- Körperliche Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
(3) Sexualisierte Mehrfachdiskriminierung ist die Kombination von Sexismus und sexueller Belästigung mit weiteren intersektionellen Diskriminierungsarten wie aufgrund der Herkunft, des sozialen Standes, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religionszugehörigkeit, der körperlichen Verfassung oder des Alters.
§4 Innerparteiliche Prävention und Schulungsmaßnahmen
Es ist anzustreben, dass alle Mitglieder im Kreis über die Selbstverpflichtung Kenntnis haben. Dafür soll über die Selbstverpflichtung u.a. auf Neumitgliederseminaren, Abteilungssitzungen, Vorstandssitzung und Seminare zur politischen Schulung und Weiterbildung informiert werden. In der politischen Arbeit der SPD Berlin-Mitte ist darauf zu achten, dass die gesellschaftlichen Ursachsen für Sexismus und sexualisiertem Verhallen diskutiert werden und der Kampf dagegen Bestandteil der Politik der SPD Berlin-Mitte ist. Zum anderen müssen die Mitglieder für die Problemfelder Sexismus, sexualisiertem Verhalten und Mehrfachdiskriminierung sensibilisiert werden. Es muss daran gearbeitet werden, ein innerparteiliches Arbeitsklima zu schaffen, in dem Sexismus und sexualisiertes Verhalten, auch in Verbindung mit Mehrfachdiskriminierung, keinen Platz haben. Dabei spielen Veranstaltungen mit präventivem Inhalt und thematische Veranstaltungen eine entscheidende Rolle. Der Kreisvorstand legt neben dem Rechenschaftsbericht alle zwei Jahre einen Gleichstellungsbericht vor.
§5 Kommission
Es wird eine Kommission von Vertrauenspersonen gebildet.
a) aus vier Mitgliedern (zwei Frauen* und zwei Männern*), die dem Kreisvorstand nicht angehören,
b) aus vier Mitgliedern (zwei Frauen* und zwei Männern*), die dem Kreisvorstand nicht angehören und keine Doppelämter innehaben,
c) aus vier Mitgliedern (zwei Frauen* und zwei Männern*); sie kann auf maximal zwei weitere Mitglieder erweitert werden,
Klausel: Diese Klausel tritt nur dann ein, wenn 1. Menschen, die sich nicht im Rahmen der binären Geschlechterordnung definieren, der Kommission angehören wollen; oder wenn 2. die Parität (drei Frauen* und drei Männern*) der Kommission gewährleistet werden kann.
d) aus fünf Mitgliedern (zwei Frauen*, ein Cis-Mann und ein Mensch, der sich nicht im Rahmen der binären Geschlechterordnung definiert, der Kommission angehören will).
Klausel: Diese Klausel kann nur dann eintreten, wenn bereits eine Frau*, ein Cis-Mann und ein Mensch, der sich im Rahmen der binären Geschlechterordnung nicht definiert, in die Kommission gewählt wurden. In einem weiteren Wahlgang muss die KDV zusätzlich eine weitere Frau* wählen.
Nachdem die Zusammensetzung der Kommission festgelegt wurde, ernennt allein die Kreisdelegiertenversammlung die Kommissionsmitglieder.
Aufgaben der Kommission sind folgende:
- vertrauliche Anlaufstelle für eine Person oder eine Personengruppe, die sich belästigt fühlt oder fühlen,
- die strenge Wahrung ihrer Schweigepflicht und Unabhängigkeit gegenüber dem Kreisvorstand
- vertrauliches Verfahren zur Klärung der Vorfälle einzuleiten. Dabei ist anzumerken, dass allein die betroffene Person oder die Personengruppe darüber Allein die betroffene Person oder die Personengruppe entscheidet darüber, ob es ein Verfahren gibt und auf welche Art das vertrauliche Verfahren eingeleitet werden soll.
- die verbindliche Teilnahme an mindestens einer durch den Kreis zu finanzierende externe Weiterbildung- und Schulungsmaßnahme innerhalb von drei Monaten nach der Wahl durch die Kreisdelegiertenversammlung,
- die Bekanntmachung der Kommission in der SPD Berlin-Mitte erfolgt, indem die Mitglieder
a) sich persönlich in einem Vortrag vor Ort bei den Abteilungen, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen vorstellen, über seine*ihre Arbeitsweise und über Sexismus in ihren verschiedenen Ausprägungen aufführen, Bewusstsein schaffen, Berührungsängste nehmen und ihre Kontaktdaten bekannt geben.
b) auf Anfrage der Gliederungen des Kreises diese bei ihrer Arbeit vor Ort unterstützen,
c) auf Kreisdelegiertenversammlungen einen Informationsstand der Kommission betreuen, eine Vorstellungsrede für die Kommission halten, Informationsmaterial zu ihrer Bildungsarbeit und darin Beispiele für Sexismus erarbeiten, der dem gesamten Kreis und Neumitgliedern zur Verfügung gestellt werden,
d) online über eine Webpage verfügen, die auf den Internetseiten der SPD Berlin-Mitte im Menüreiter „Über uns“ angeordnet ist, die sie eigenständig pflegen,
e) ihre öffentlichen Kontaktdaten aktuell halten oder bei Änderungen den gesamten Kreis darüber in Kenntnis setzen.
- auf Anfrage der Austausch mit und die Beratung von anderen Kreisen oder Landesebenen der SPD,
- dem geschäftsführenden Kreisvorstand halbjährlich Rechenschaft über ihre öffentliche Bildungsarbeit abzulegen,
- alle zwei Jahre dem geschäftsführenden Kreisvorstand Bericht erstatten über die Anzahl der Fälle aufgeschlüsselt anhand der vorgenommenen Kategorisierung in § 3 Abs. (2).
§6 Verfahren zur Klärung von Vorfällen
(1) Ein Mitglied, dass sich sexuell belästigt fühlt, kann bei der Kommission oder einem Kommissionsmitglied ihres Vertrauens ein Verfahren beantragen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift durch ein Mitglied der Kommission und begründet einzureichen.
(2) Die Kommission entscheidet über die Einleitung eines Verfahrens. Ein Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn
- er nicht offensichtlich begründet ist,
- die strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe die Einschaltung der Staatsanwaltschaft erforderlich macht.
Im Falle der Ablehnung nach § 6 Abs. (2), Nr. 2 ist ein Parteiordnungsverfahren beim zuständigen SPD-Kreisvorstand anzuregen.
(3) Die Kommission gibt der antragstellenden Person Gelegenheit zur Erläuterung ihres Antrags. Anschließend hat die Beschuldigte Person Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Auf Antrag eines Beteiligten ist die direkte Konfrontation der Beteiligten zu vermeiden. Die Beteiligten können sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten lassen.
(4) Die Kommission hört weitere Personen an, die für die Klärung des Vorfalls beitragen können. Die Kommission kann auf Antrag der Antrag stellenden Person beide Parteien von der Befragung ausschließen.
(5) Nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung kann die Kommission
- im Einvernehmen mit den Beteiligten Maßnahmen zur Konfliktbeilegung festlegen,
- bei fehlendem Einvernehmen
a) dokumentieren, dass der Antrag unbegründet ist,
b) die Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens beim zuständigen SPD-Kreisvorstand anregen. Der Antrag ist zu verbinden mit einer Empfehlung für eine Maßnahme nach § 35 Abs. 2 des Organisationstatus der SPD. In Betracht kommt dabei insbesondere ein (unter Umständen befristetes) Teilnahmeverbot an Veranstaltung der SPD Berlin-Mitte, an Sitzungen der Abteilungen, der Arbeitsgemeinschaften und der Arbeitskreise, der geschäftsführenden Kreisvorstandssitzungen und/oder der Kreisdelegiertenversammlung der SPD Berlin-Mitte sowie ein Funktionsverbot auf die Kreisebene der SPD und/oder auf SPD-Abteilungs-, Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitskreisebene und der Ausschluss aus der Partei.
(6) Alle Entscheidungen der Kommission sind schriftlich zu begründen. Die Kommission berichtet dem Kreisvorstand von ihren Entscheidungen. Das Verfahren und alle in ihm erlangten Informationen, insbesondere die Namen der Betroffenen, obliegen der Schweigepflicht und sind von allen Beteiligten streng vertraulich zu behandeln.
(7) Sofern sich herausstellt, dass eine Person zu Unrecht beschuldigt wurde, kann diese Person verlangen, dass die Einstellung des Verfahrens parteiöffentlich bekannt gegeben wird.
Beschluss
ÜberweisungÜberweisen an:
Kreisvorstand