SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A29/I/2015 Förderung von Übergangsprojekten zur Ergänzung der Kältehilfe – Nachhaltige Hilfe zur Wiedereingliederung für obdachlose Menschen in Berlin

AntragstellerInnen:

Abt. 6 Moabit-Nord

Der Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:

Der Landesparteitag möge beschließen:

Förderung von Übergangsprojekten zur Ergänzung der Kältehilfe – Nachhaltige Hilfe zur Wiedereingliederung für obdachlose Menschen in Berlin

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich für die Einrichtung und Förderung von Übergangsprojekten einzusetzen, die geeignet sind um obdachlose Menschen wieder in die regulären sozialen Sicherungssysteme einzugliedern.

Die SPD wird in der nächsten Wahlperiode Übergangsprojekte zur Wiedereingliederung obdachloser Menschen im Anschluss an die Berliner Kältehilfe einrichten und fördern.

Dazu gehört im Besonderen:

  • Einrichtung von Wohnprojekten für obdachlose Menschen für die Dauer von 3-4 Monaten, in denen diese durch fachkundige Sozialarbeiter betreut werden.
  • Jährliche Schaffung und Förderung von nicht weniger als 80 Plätzen in diesen Projekten im Anschluss an jeweilige die Ende März auslaufende Kältehilfe-Saison.
  • Einbindung und Unterstützung geeigneter Träger zur praktischen Umsetzung und Durchführung dieser Projekte.

Der Kreisvorstand wird aufgefordert sich mit dem nachfolgenden Antrag auf einer seiner Sitzungen zu befassen und die Inhalte bei der Aufstellung des bezirklichen Wahlprogramms zu berücksichtigen.

Die Mitglieder des Landesvorstands werden aufgefordert in gleicher Weise bei der Aufstellung des landesweiten Wahlprogramms zu verfahren.

 

Begründung:

Für die Unterbringung wohnungsloser Menschen sind in der Regel die Einrichtungen nach dem Allgemeinen Sicherungs- und Ordnungsgesetz (ASOG) vorgesehen. Diese stoßen zum einen an ihre Kapazitätsgrenzen und erreichen zum anderen oftmals hilfsbedürftige Menschen nicht. Aus diesem Grund ist die Zahl der Menschen in den temporären Notübernachtungen und Nachtcafés der Berliner Kältehilfe in den vergangenen Jahren stetig gestiegen (seit 2009 um 43,7%).

Die Kältehilfe war bei ihrer Gründung 1989 als Notbehelf gedacht, hat sich seitdem aber de facto zu einem Teil der Regelversorgung entwickelt. Diese niedrigschwelligen Einrichtungen, die jährlich vom 01. November bis zum 31. März geöffnet sind, stellen für die meisten Menschen das letzte und oftmals einzige Auffangnetz dar. Allerdings sind nur in den wenigsten Einrichtungen Sozialarbeiter beschäftigt; ein Beratungsangebot oder sozialarbeiterische Betreuung kann deshalb kaum gewährleistet werden. Wo diese doch angeboten wird, erfährt sie jedes Jahr durch das Ende der Kältehilfe am 31. März einen abrupten Abbruch.

Somit besteht kaum eine Möglichkeit obdachlose Menschen dauerhaft „von der Straße“ zu holen. Durch die Einrichtung von Übergangsprojekten soll die Betreuung obdachloser Menschen über die Zeit der Kältehilfe hinaus sichergestellt werden. In den entsprechenden Übergangsprojekten kann nach dem Modell der Einzelfallhilfe gezielt auf die Probleme und Bedürfnisse der Menschen eingegangen werden, die durch die sozialen Sicherungssysteme bisher nicht aufgefangen wurden. Ziel ist die Vermittlung und Wiedereingliederung dieser Menschen von „der Straße“ in die etablierten Sozialsysteme oder ASOG-Einrichtungen.

Kleinere Pilotprojekte geben Anlass zu positiven Prognosen. Mittelfristig besteht durch diese Maßnahme die Chance die Gesamtzahl dauerhaft obdachloser Menschen in Berlin zu reduzieren und langfristig auch die stetig steigenden Aufwendungen für die Kältehilfe zu begrenzen.

Empfehlung der Antragskommission: Annahme (K)

Überweisen an:

Bezirksamt, BVV Fraktion, Kreisvorstand, Landesparteitag

Beschluss des LPT I/2015: Überweisung an FA IX - Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (Link)
Der gkv wird noch in 2015 das Thema auf einem KV oder auf einer Kreisveranstaltung auf die Tagesordnung setzen.

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