SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A14/I/2017 Zur Verfahrensweise mit der Betriebskostenart „Öltankversicherung (Gewässerschadenhaftpflichtversicherung)“

AntragstellerInnen:

Abteilung 13 (Am Luisenbad)

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Zur Verfahrensweise mit der Betriebskostenart „Öltankversicherung (Gewässerschadenhaftpflichtversicherung)“

Das Wohnraummietrecht soll dahingehend geändert werden, dass die derzeitig durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) vom 01.01.2004 legitimierten Instandsetzungsversicherungs- und Haftungskosten, die als zulässige Betriebskostenart in § 2 Nr. 13 BetrKV als die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung bezeichnet werden und im Einzelnen explizit als die Versicherung des Öltanks (Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) enthalten ist, aus den zulässigen Betriebskosten zu streichen.

Beschluss

Überweisung

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