Abteilung 1
Der Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Änderung des Bundeswahlgesetzes – Wahl der Kandidatin/des Kandidaten für den Bundestagswahlkreis durch Mitgliederentscheid ermöglichen
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine Gesetzesvorlage in den Deutschen Bundestag einzubringen und mit ihrer Stimme zu unterstützen, die zum Inhalt hat, das Bundeswahlgesetz – dort insbesondere §§ 21,27 BWahlG – dahingehend zu ändern, dass die Wahl der Kandidatin/des Kandidaten für den Bundestagswahlkreis nicht nur durch eine Mitglieder(voll-)versammlung oder durch eine Delegiertenversammlung erfolgen darf, sondern auch durch einen Mitgliederentscheid.
Beschluss
AnnahmeÜberweisen an:
LPT I/2015
Beschluss LPT I/2015: Ablehnung (http://parteitag.spd-berlin.de/antraege/aenderung-des-bundeswahlgesetzes-wahl-der-kandidatindes-kandidaten-fuer-den-bundestagswahlkreis-durch-mitgliederentscheid-ermoeglichen/)