Abteilung 5
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Ersetze „…und eine für alle Geschlechter gerechte Perspektive bei der Planung und Gestaltung von öffentlichen Räumen sicherstellt.“
Durch „Öffentliche Räume sollen so gestaltet und geplant werden, dass sie die Bedürfnisse von Männern und Frauen, Kindern und Senor*innen, Familien und Singles, Menschen mit und ohne Behinderung erfüllen und sich diese dort wohlfühlen.“
Begründung:
Wenn wir über die Planung und Gestaltung von öffentlichen Räumen und Plätzen sprechen müssen wir dies nicht nur unter Gender-, sondern auch unter Diversityaspekten tun.