Abteilung 9
Der Landesparteitag möge beschließen:
Inklusionsplan: „SPD Berlin inklusiv 2017-2023“
Fünfhunderttausend Berliner Bürgerinnen und Bürger haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Die Behinderungsformen und die Auswirkungen sind sehr unterschiedlich. Grundsätzlich haben alle Behinderungen in ihrer Wirkung etwas Gemeinsames:
Sie grenzen Menschen mit Behinderung überall dort aus, wo auf Grund der Behinderung keine uneingeschränkte Teilhabe am beruflichen, gesellschaftlichen, politischen oder persönlichen Leben möglich ist.
Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert wurde, einen innerparteilichen Berliner SPD Inklusionsplan aufzustellen.
Die SPD würde damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Artikels 29 der UN-BRK leisten, in dem uneingeschränkte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gefordert wird. Wir haben uns u.a. vorgenommen, dass kein Mitglied mehr auf Grund seiner Behinderung am innerparteilichen politischen Leben ausgeschlossen werden darf.
Die Ausarbeitung eines solchen Inklusionsplans soll durch eine einzusetzende (parteiöffentliche) Arbeitsgruppe des Landesvorstands geleistet werden. Dabei ist die beauftragte Arbeitsgruppe angehalten einen Zeitplan zu erstellen, der für den Zeitraum von 2017 bis 2023 bestimmte nicht aufeinander aufbauende zu erreichende Ziele formuliert, die nachhaltig und ökonomisch vertretbar umgesetzt werden können.
Der Inklusionsplan muss den Anspruch haben für jede Gliederung der Partei eine Handlungsanleitung darzustellen, damit kein Mitglied mehr auf Grund seiner Behinderung vom innerparteilichen Leben ausgeschlossen wird. Gewährleistet wird dies durch eine im Inklusionsplan näher zu formulierende Form der Rechenschaft durch den Landesvorstand.