SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

Ä18 zum A01/II/2016

AntragstellerInnen:

Abteilung 7

Der 3. bzw. vorletzte Absatz des Kapitels (S. 9, Z. 27 – S. 10, Z.2) soll durch folgenden Absatz ersetzt werden:

„Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist wichtig. Zu ergreifende Maßnahmen dürfen allerdings nicht als Vorwand für Luxussanierungen dienen, die die soziale Durchmischung von Stadtquartieren gefährden können. Der Verdrängung aus innerstädtischen Wohnungen aufgrund von Mietsteigerungen werden wir entgegenwirken. Eine auf Wirtschaftlichkeit optimierte energetische Sanierung hilft, Wohnraum auch bei steigenden Energiepreisen bezahlbar zu halten und kommt damit auch einkommensschwachen Haushalten zu Gute. Die Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes Berlin für Privatwohnungsbestände wollen wir dafür aktiv bewerben, damit die Mittel stärker nach Mitte fließen.“