AfA
Seite 29, ab Zeile 19 wird folgender neuer Absatz eingefügt:
„Unionsbürgerinnen – und Unionsbürger kommen häufig zu uns nach Deutschland um bei uns zu arbeiten – sei es als entsandte Beschäftigte, sei es als regulär bei uns sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder auch als Selbständige. Wir begrüssen ausdrücklich diese Bereicherung als sichtbares Zeichen eines offenen Europa. Gleichzeitig müssen wir auch erkennen, dass die europäischen Spielregeln zu Gunsten von Unternehmern und zu Lasten von Arbeitnehmern genutzt werden. Soweit es uns auf Ebene der Bezirke möglich ist, wollen wir uns dafür einsetzen, die Rechte von mobilen Beschäftigten zu stärken. Dazu gehört die Förderung und der Ausbau entsprechender Beratungseinrichtungen genauso wie die Nutzung aller Möglichkeiten im Vergaberecht. Auftragnehmern sollten öffentliche Aufträge nur noch erhalten, wenn sie zusichern und nachweisen, ihre Beschäftigten über ihre Rechte (nach deutschem Arbeitsrecht) und Beratungsmöglichkeiten in ihrer Sprache aufzuklären und sicherzustellen, dass alle Beschäftigten vom Schutz der Kranken- und Unfallversicherung erfasst sind und schriftliche Arbeitsverträge erhalten (welche Mindestanforderungen genügen). In den Arbeitsverträgen muss der Mindestlohn am besten gleiche tarifliche Bezahlung festgelegt sein. Vergeben sie Aufträge an Subunternehmern müssen sie weiterhin für die Einhaltung der Bedingungen haften. Gewerbeämtern und Finanzämter prüfen verstärkt ob Anhaltspunkte für Scheingewerbe (möglicherweise ohne Wissen der Betroffenen) vorliegen. . Arbeitnehmerrechte dürfen nicht durch die Weitervergabe an Subunternehmerketten untergraben werden. Diese Prinzipien müssen natürlich auch bei landeseigenen Gesellschaften greifen. Wir wollen prüfen, wie diese Prinzipien auf die Vergabe von Zuwendung an Träger übertragen werden können. Unternehmen die gegen die Auflagen verstoßen haben, werden bei der künftigen Auftragsvergabe (landesweit!) nicht mehr berücksichtigt. „