SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A18/I/2020 ALG II für Alleinerziehende während der Ausbildung

AntragstellerInnen:

01/16 Grünes Dreieck

Der Landesparteitag möge beschließen:

ALG II für Alleinerziehende während der Ausbildung

dass Alleinerziehenden die volle Unterstützung von Hartz IV (ALG II) auch dann gezahlt wird, wenn sie sich in einer betrieblichen oder auch vollschulischen Ausbildung befinden.  Außerdem soll ein Büchergeld in Höhe von 25 % des Bedarfs der auszubildenden Person gezahlt werden. Die Vergütung wird während der Regelausbildungszeit gezahlt und kann bei einer Wiederholung des Ausbildungsjahrs bis zu zwei Jahre länger gewährt werden.

Beschluss

Überweisung