AntragstellerInnen:
01/16 Grünes Dreieck
Der Landesparteitag möge beschließen:
ALG II für Alleinerziehende während der Ausbildung
dass Alleinerziehenden die volle Unterstützung von Hartz IV (ALG II) auch dann gezahlt wird, wenn sie sich in einer betrieblichen oder auch vollschulischen Ausbildung befinden. Außerdem soll ein Büchergeld in Höhe von 25 % des Bedarfs der auszubildenden Person gezahlt werden. Die Vergütung wird während der Regelausbildungszeit gezahlt und kann bei einer Wiederholung des Ausbildungsjahrs bis zu zwei Jahre länger gewährt werden.