01/01 Rosenthaler Vorstadt
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
E-Scooter
1. Prüfung der Einschränkung von Abstellflächen für gewerblich vermietete E-Scooter im öffentlichen Raum, insbesondere innerhalb des S-Bahn-Rings durch Ausweisung von Abstellplätzen, die nicht zu Lasten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs gehen.
Zum Beispiel an jeder Einmündung bzw. Kreuzung, Bahnhaltestelle und Sehenswürdigkeit Umwidmung von Kfz-Parkplätzen.
2. Prüfung der Möglichkeit, Anbieter von E-Scooter zu verpflichten, innerhalb ihrer Apps vordefinierte Abstellbereiche auszuweisen. E-Scooter die außerhalb dieser Bereiche abgestellt werden, gelten nach einer definierten Abstellfrist als Verkehrsbehinderung.
3. Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin wird aufgefordert, eine Prüfung der Angebots-Nutzer-Relation zwecks Konzeptentwicklung zu entsprechender Begrenzung der Verbreitung gewerblich vermieteter E-Scooter auf ein an alle Verkehrsteilnehmer adressiertes Maß vorzunehmen.
4. Die Bundestagsfraktion der SPD und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin werden aufgefordert, sich für die Prüfung zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage auf Bundesebene zur Erhebung von Nutzungsgebühren für gewerblich in den Straßenverkehr eingebrachte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Tretroller, E-Scooter) durch die Länder und Kommunen einzusetzen.