SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A27/II/2019 Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach anwohnerorientierten, objektiv messbaren Kriterien

AntragstellerInnen:

01/17 Brunnenviertel

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:

Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach anwohnerorientierten, objektiv messbaren Kriterien

 

Der sozialdemokratische Stadtrat und die sozialdemokratischen Mitglieder der BVV-Mitte sollen darauf hinwirken, dass die Reihenfolge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach anwohnerorientierten, objektiv messbaren Kriterien (z.B. Beschwerdelage, Verkehrsgutachten, Verkehrszählungen, etc.) festgelegt wird.

Darüber hinaus soll das Ordnungsamt in den an Parkraumbewirtschaftungszonen angrenzenden Nachbarschaften verstärkt Kontrollen durchführen, so dass der Parkdruck nicht von einer Nachbarschaft in die nächste weitergegeben wird.

Allen Anwohnenden ist ein halbes Jahr vor Errichtung der Parkraumbewirtschaftungszone eine Bekanntmachung inkl. Erläuterung zur Beantragung des Anwohnerparkausweises (online und offline) zuzustellen.

 

Begründung:

 

Innerhalb des S-Bahnrings soll in den kommenden Jahren flächendeckend die Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Dies kann aus personellen und strukturellen Gründen (z.B. nur eine begrenzte Anzahl an Mitarbeitenden im Bezirk und Lieferengpässe für die Parkautomaten) nicht gleichzeitig geschehen. Somit muss es zu einer stufenweisen Einführung kommen. Um den Anwohnenden vermitteln zu können, warum sie eventuell noch bis 2021 auf die Einführung der Parkraumbewirtschaftungszone warten müssen, sollten die Kriterien öffentlich nachvollziehbar ausgewählt werden.

Darüber hinaus muss der durch die Errichtung einzelner Parkraumbewirtschaftungszonen erwartete Weitergabe des Parkdrucks auf Gebiete ohne Parkraumbewirtschaftung nicht hingenommen, sondern aktiv begegnet werden.

Nicht zuletzt muss die Verwaltung dabei unterstützt werden, dass schlagartige Aufkommen von Anwohnerparkausweis-Anträgen bearbeiten zu können. Hier kann der Onlineservice sowohl auf Antragssteller als auch innerhalb der Verwaltung entlastend wirken, da man nicht aufs Amt und auch Daten nicht händisch von den Mitarbeitenden erfasst werden müssen. Eine rechtzeitige Ankündigung streckt die zu erwartende Antragsflut auf mehrere Monate.

Empfehlung der Antragskommission: Annahme (Kein Konsens)

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