01/02 Alexanderplatz
Der Landesparteitag möge beschließen:
Den Volksentscheid Transparenz Berlin unterstützen
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Berliner*innen seit 1999 den Zugriff auf behördliche Informationen und Dokumente - allerdings nur auf Anfrage und verbunden mit Gebühren, langen Wartezeiten und weitreichenden Ausnahmen. Bei der jetzigen Gesetzeslage müssen die Bürger*innen proaktiv auf die Verwaltung zugehen um Einsicht in Dokumente zu bekommen.
Ein Transparenzgesetz, wie der Volksentscheid fordert, verpflichtet öffentliche Stellen zur aktiven und zentralen Veröffentlichung aller wichtigen Informationen, zeitnah und gebührenfrei. Dazu gehören bei unserem Gesetz auch landeseigene Unternehmen. Ausnahmen von der Veröffentlichung werden zur Ausnahme und müssen konkret begründet werden. Das Land Hamburg hat bereits im Jahr 2012 ein solches Transparenzgesetz eingeführt. Die Erfahrungen aus Hamburg zeigen, dass ein solches Gesetz die Behörden effizienter macht. Wenn zentrale Informationen online einsehbar sind, sind sie auch für die Verwaltung einfacher zu finden. Das erleichtert behördeninterne Abläufe, erspart Abstimmungen und Mehrarbeit. Die Digitalisierung der Behörden wird vorangetrieben.
Beschluss
AnnahmeÜberweisen an:
Kreisvorstand, Landesparteitag