SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A39/II/2019 Pflegedienst

AntragstellerInnen:

01/08 Alt-Moabit

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Pflegedienst

 
Durch eine gesetzliche Regelung, muss sichergestellt werden, dass Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), im Falle des Todes einer/eines Patient*in, bevor die Leistung bewilligt, aber schon beantragt ist, gleichgestellt werden. Im SGB XII muss der § 19 Absatz 6, dringend geändert werden. Die Worte „für Einrichtungen“ müssen ersetzt werden, durch die Worte „für Leistungen aus Absatz 3.

Beschluss

Erledigt

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