AntragstellerInnen:
01/16 Grünes Dreieck
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
werden aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung, sicher zu stellen, dass ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), für die erbrachten Leistungen gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen gleichgestellt werden. Bisher ist es im Fall des Todes von PatientInnen so, dass die erbrachten Leistungen, die bei den zuständigen Kassen beantragt aber noch nicht bewilligt wurden, im ambulanten Bereich nicht vergütet werden.