SPD Mitte

Kreisdelegiertenversammlung – Digitales Antragsbuch

A38/II/2019 Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

AntragstellerInnen:

01/09 Panke-Kiez

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

 
wird aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung, sicher zu stellen, dass Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), im Falle des Todes eines Patienten, bevor die Leistung bewilligt, aber schon beantragt ist, gleichgestellt werden. Im SGB XII muss der § 19 Absatz 6, dringend geändert werden.

Beschluss

Erledigt

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